Das Fischwasser des Betriebes ist seit Jahrhunderten der Breitenauerbach - von seiner Einmündung in die Mur bei Mautstatt bis 3km bachaufwärts Richtung St. Erhard / Breitenau. Gängigste Fischarten sind die Bach- und die Regenbogenforelle, wobei sich an der Bachmündung auch Huchen, Äschen und andere größere "Murfische" finden.
Die Nutzung der Wildpopulationen soll nachhaltig erfolgen - Hege und Jagd sollen die Anderen wesentlichen Waldfunktionen nicht übermäßig beeinträchtigen. Der Betrieb ist in 5 Jagdreviere unterteilt, die jeweils von einem beeideten Jagdschutzorgan betreut werden. Es kommen alle heimischen Schalenwildarten vor: Rotwild, Gamswild, Rehwild als Standwild; Steinwild, Sauen als Wechselwild; Auer- Birk- und Haselhahnen; Fuchs, Dachs, Marder; Steinadler.
Nach § 174 des Forstgesetzes ist das Aneignen von Früchten und Samen von Waldbäumen, sowie das Sammeln von Pilzen und Beeren zu Erwerbszwecken verboten. Eine gesammelte Menge von bis zu 2 Kilogramm pro Tag wird jedoch als Deckung des persönlichen Bedarfes grundsätzlich anerkannt. Zusätzlich gibt das ABGB dem Eigentümer auch die Möglichkeit, jedes Sammeln von Waldfrüchten zu verbieten. Wir bieten aber die Möglichkeit in der Gutsverwaltung die Ausstellung eines Erlaubnisscheines zu beantragen. Dieser ist zeitlich und örtlich begrenzt und gilt ausschließlich für bestimmte Früchte und Revierteile.